§1 Geltung der Bedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeglicher vertraglichen Vereinbarung zwischen der Benecke Event GmbH und dem Auftraggeber. Die Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für künftige Geschäftsbeziehungen gelten diese ebenfalls.

2. Änderungen oder Abweichungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, sofern die Benecke Event GmbH diese schriftlich bestätigt. Bei Verzicht dieser Formerfordernis bedarf es in jedem Fall ebenfalls der Schriftform.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

1. Sämtliche Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Eine Annahmeerklärung und alle Bestellungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, ansonsten besteht keine Rechtswirksamkeit. Das gleiche gilt für alle Änderungen, Nebenabreden oder Ergänzungen.


§ 3 Preise und Zahlungen

  1. Die angegebenen Preise in unseren Preislisten verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern in unseren Preislisten nicht anders angegeben. Zusätzliche und oder gesonderte Lieferungen und Leistungen werden immer gesondert ausgewiesen.
  2. Jegliche Preisangaben sind unverbindlich und freibleibend. Diese können jederzeit geändert werden, auch ohne eine vorherige Ankündigung. Maßgebend sind immer die aktuellen Preise in unserer Preisliste.
  3. Der Versand und oder die Lieferung erfolgt immer auf Kosten des Mieters.
  4. Zahlungen erfolgen in Bar vor Ort, per Überweisung, über Paypal oder einen anderen von uns akzeptierten Zahlungsdienstleister. Soweit nicht anders vereinbart sind sämtliche Rechnungen 14 Tage nach dem Tag der Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
  5. Ein Anspruch auf Ersatz entsteht im Falle der Stornierung einer Veranstaltung. Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung, egal aus welchem Grund, kann Anspruch auf Ersatz entstehen, sofern für die Benecke Event GmbH bereits Kosten entstanden sind. Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachfolgenden Aufschlüsselung, als Entschädigung einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung, sowie von etwaigen Zusatzkosten zu zahlen.

– Eine Absage der Veranstaltung innerhalb von 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 25%
– Eine Absage der Veranstaltung innerhalb von 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 50%
– Eine Absage der Veranstaltung innerhalb 1 Woche vor dem Veranstaltungstag = 100%

Fremdleistungen die zusätzlich in Auftrag gegeben wurden (z.B. Personal, Catering, Technik o.ä.) werden separat ausgewiesen und dem Kunden unabhängig vom Stornierungsdatum in Rechnung gestellt.


§ 4 Vermietung

  1. Gemietete Artikel sind alleiniges Eigentum der Firma Benecke Event GmbH. Es ist nicht gestattet, diese Artikel an Dritte zu überlassen.
  2. Der schriftlich vereinbarte Mietpreis gilt, sofern nicht anders vereinbart grundsätzlich für drei Kalendertage und ist immer im Voraus zu entrichten. Bei Elektronischen Geräten bezieht sich der Mietpreis auf 24 Std.
  3. Bei verspäteter Rückgabe der gemieteten Artikel, verlängert sich automatisch das Mietverhältnis bis zur Rückgabe. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich diesbezüglich in voller Höhe und je Mieteinheit auf die Dauer der verspäteten Rückgabe.
  4. Die Benecke Event GmbH behält sich das Recht vor, eine Kaution in Höhe von 100% des Leihwertes vom Mieter bei Übergabe zu verlangen.
  5. Direkt nach der Übernahme durch den Mieter gelten die Mietartikel als mängelfrei übergeben, sofern durch den Mieter nicht binnen zwei Stunden Mängel geltend macht werden und eine Möglichkeit zur Beseitigung der Mängel gegeben wird. Es wird keine Haftung für Personen- oder Sachschäden an Dritten übernommen. Jegliches Equipment ist pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Beschädigte und oder fehlende Artikel sowie Verschmutzungen gehen immer zu Lasten des Mieters. Der Mieter muss Schadenersatz in voller Höhe des Kaufpreises leisten, wenn ein Artikel verloren gegangen ist.
  6. Alle Mietartikel müssen sorgfältig behandelt werden. Besteck, Geschirr und Gläser werden in Absprache entweder durch den Mieter, oder die Benecke Event GmbH (mit Zusatzkosten verbunden) gereinigt. Bei Rückgabe ist stets darauf zu achten, dass alle Mietartikel Sortenrein zurückgegeben werden. Bei übermäßiger Verschmutzung hat die Benecke Event GmbH das Recht, gesondert entstandene Kosten dem Mieter vollständig in Rechnung zu stellen.
  7. Alle Textilien wie z.B. Tischdecken, Hussen, Servietten usw. müssen nach der Benutzung immer trocken zurückgegeben werden. In der Regel ist die Entreinigung der Tischwäsche im Mietpreis enthalten. Nach Rückgabe der Tischwäsche wird diese auf grobe Beschädigungen und oder Flecken geprüft. Die finale Prüfung zurückgegebener Tischwäsche kann erst nach der Endreinigung durchgeführt werden, um dann zu sehen, ob diese wiederverwendet werden kann. Daher behält sich die Benecke Event GmbH das Recht vor, beschädigte Tischwäsche (Löcher, Flecken und anderweitige starke Verschmutzungen usw.) im Nachhinein dem Mieter in Rechnung zu stellen. Dabei ist in einem solchen Fall der vollständige Wiederbeschaffungspreis vom Mieter zu ersetzen.
  8. Sofern es zum Rücktritt vom Mietvertrag bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn kommt, so ist dies schriftlich anzuzeigen, hierbei entsteht eine Entschädigung in der Höhe von 25% des Auftragswertes. Nach dieser Frist ist ein Rücktrittsentschädigung von 50% zu zahlen. Bei einem Rücktritt eine Woche vor Veranstaltungsbeginn behält sich die Benecke Event GmbH das Recht vor, 100% der Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Wenn zu diesem Zeitpunkt bereits Fremdleistungen zur Erfüllung des Auftrags bezogen wurden, so werden diese zusätzlich in voller Höhe (100%) berechnet.
  9. Für alle Beschädigungen, die an elektronische Mietartikeln entstehen, welche durch Stromschwankungen und oder falschen Anschluss eines Gerätes auftreten, haftet der Mieter in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Es liegt am Mieter die gegenteilige Beweisführung durchzuführen.
  10. Wir empfehlen eine entsprechende Versicherung durch den Mieter gegen Beschädigungen oder Diebstahl abzuschließen.


§ 5 Lieferung

  1. Der Zeitpunkt von Anlieferung und Abholung wird durch die Benecke Event GmbH festgelegt.
  2. Die Transportkosten werden nach Entfernung separat berechnet und gelten ab Lager bis hinter die erste verschlossene Tür.
  3. Wenn Annahme Verzug durch den Kunden eintritt, so ist die Benecke Event GmbH berechtigt, sämtliche Mietgegenstände in das Lager zurückzuschaffen und den Mietvertrag zu kündigen. Der Kunde bleibt dennoch zur Zahlung der Miete verpflichtet.
  4. Nach der Ablieferung der Mietgegenstände beim Kunden, trägt der Mieter die volle Verantwortung für selbige, auch für den Verlust, bis zur Rückgabe.


§ 6 Gewährleistung und Haftung

  1. Alle Informationen, die für die Auftragserfüllung notwendig sind, müssen vom Mieter unverzüglich mitgeteilt werden.
  2. Jeder Mieter sichert ausdrücklich zu, dass sämtliche mitgeteilten Daten vollständig und richtig sind. Alle Änderungen wesentlicher vertraglicher Informationen und persönlicher Daten müssen durch den Mieter unverzüglich in Schriftform mitgeteilt werden.


§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt für diese Geschäftsbedingungen und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Benecke Event GmbH und dem Mieter/Kunden. Vertrags- und Verhandlungssprache ist die deutsche Sprache.
  2. Gerichtsstand sowie Erfüllungsort ist, für alle unmittelbar oder mittelbar sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten, immer Bielefeld.
  3. Sofern eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt bzw. nicht in den Vertrag einbezogen wurde, so ist hiervon die Wirksamkeit sämtlicher sonstiger Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.
  4. Zu ihrer Wirksamkeit bedürfen Änderungen dieser Bestimmungen immer der Schriftform. Es sind keine mündlichen Nebenabreden getroffen worden.

Die Lieferungen erfolgen nur zu den nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Bedingungen des Mieters werden damit ungültig. Nebenabreden sind schriftlich durch die Firma Benecke Event GmbH zu bestätigen. Die Bedingungen gelten auch für mündlich oder telefonisch erteilte Aufträge. Die Mietdauer beginnt, wenn die Gegenstände das Lager des Vermieters verlassen und endet mit der Rückgabe.

Die Mietgebühr ist vor der Übergabe zu bezahlen. Der Vermieter behält sich vor, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen. Ausnahmen sind nach Rücksprache und schriftlicher Bestätigung möglich.

Jede Lieferung muss mit Unterschrift des Mieters bestätigt werden. Die einmalige Mietdauer beträgt 3 – 4 Tage. Der Mieter hat sich durch einen gültigen Personalausweis zu legitimieren. Ist es zu einer Vereinbarung gekommen, ist der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet, ungeachtet dessen, ob er die Artikel benötigt oder gebraucht hat.

Mehr-, Minder- und/oder Ersatzlieferungen durch die Firma Benecke Event GmbH sind zulässig. Liefert die Firma Benecke nicht oder zu spät – z.B. durch höhere Gewalt – kann der Mieter keinen Schadenersatz geltend machen.

 

Die Ware ist bei der Übergabe zu kontrollieren. Mängel und Beanstandungen sind dem Vermieter unverzüglich nach Lieferung zu melden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

Bei der Rückgabe wird die Ware durch die Firma Benecke Event GmbH kontrolliert und auf Vollständigkeit und Unversehrtheit überprüft. Der Vermieter behält sich vor, nachträgliche nötige Reinigungs- und Aufbereitungsarbeiten zu berechnen, sofern der Mieter der Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist.

Entstandene Veränderungen und Mindermengen während der Mietdauer werden vom Vermieter zusätzlich als Schadenersatz berechnet. Dies gilt auch für nicht retournierte oder beschädigte Verpackungen.

Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder sorglosen Umgang mit den Mietgegenständen entstanden sind, sowie für Verlust, Untergang und Diebstahl oder durch die vom gemieteten Gegenstand ausgehende Betriebsgefahr.

Der Mieter haftet für das Mietmaterial zum Neuwert, ungeachtet, ob ihn eine Schuld trifft oder nicht. Bei Anlieferung bzw. Abholung durch die Fahrzeuge der Firma Benecke werden Fahrtkosten berechnet. Extra entstandene Kosten – z.B. mehrmalige Fahrten – werden zusätzlich berechnet.

Der Gerichtsstand ist unabhängig vom Streitwert Bielefeld.

Informationen zur Online-Streitbeteiligung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.